Bereichswechselmenü

Ambulante Pflegedienste / Diakoniestationen

Häusliche Krankenpflege und pflegerische Versorgung

Bei Pflegebedürftigkeit können Sie je nach persönlichem Hilfebedarf und Wunsch die Pflegemodule zusammenstellen.

Über diese Zusammenstellung, die in der Regel mit dem Pflegebedürftigen, mit seinen Angehörigen und mit der Pflegedienstleitung unseres Pflegedienstes gemeinsam besprochen wird, wird ein Pflegevertrag erstellt. Beide Seiten unterschreiben diesen und jeder erhält eine Durchschrift.

Selbstverständlich gehen wir auf Änderungswünsche umgehend ein.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder anderen Kostenträgern

Sofern eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt, ist die Pflegeversicherung verpflichtet, die Kosten bis zu einer Höchstgrenze pro Pflegestufe zu übernehmen. Kosten, die darüber hinausgehen, werden nicht bezahlt.

 

Die Höchstgrenzen pro Monat    
Sachleistungen (d.h. ein Pflegedienst pflegt)
Pflegestufe 1: 440,00 €
Pflegestufe 2: 1.040,00 €
Pflegestufe 3: 1.510,00 €
Pflegegeld (d.h. der Angehörige pflegt)
225,00 €
430,00 €
685,00 €
Beihilfe-Versicherung (teilweise gesetzlich + privat) Bei Beihilfe zahlt die Pflegeversicherung und die Beihilfestelle je die Hälfte der Höchstgrenze

 

Private Kranken- / Pflegeversicherung:

Die Privatversicherung erstattet der/dem Versicherten die Aufwändungen nur bei Einreichung der Rechnung des Pflegedienstes. Eine Direktabrechnung mit der Privaten Versicherung ist leider nicht möglich. Die/Der Versicherte muss den Rechnungsbetrag erstmal "vorstrecken".