„Grundrecht auf Asyl kann nicht zur Disposition gestellt werden“

„Das individuelle Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und kann und darf daher nicht abgeschafft werden.“ So positionierten sich die Runde der Integrationagenturen im Gestaltungsraum auf jüngste Verlautbarungen aus der Politik. Aus konservativen Kreisen war zuletzt als Alternative zu Artikel 16a des Grundgesetzes eine europäische Kontingentlösung vorgeschlagen worden. Aus Sicht der kirchlichen und diakonischen Flüchtlingsexperten unterliefe dies aber die Genfer Flüchtlingskonvention und damit die menschenrechtliche Verankerung des Asylrechts, wie es beim turnusmäßigen Jahrestreffen mit Superintendent Saskia Karpenstein und Diakoniepfarrer Dr. Dietmar Kehlbreier hieß.

Kirchliche bzw. diakonische Integrationsagenturen existieren in Herten und Marl (Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen), Bottrop (Kirchengemeinde) und Gladbeck (Internationales Mädchenzentrum). Die Fachkräfte kümmern sich in den vom Land bezuschussten Stellen darum, dass Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterstützt wird. Das geschieht im normalen Alltag, sei es an Schnittstellen zu Kindergärten, im Krankheitsfall zu Krankenhäusern oder bei Behördengängen. Die Integrationsagenturen wirken gleichzeitig in die Mehrheitsgesellschaft auf ein positives gesellschaftliches Klima für Geflüchtete hin. In Herten beispielsweise ist die Stelle im Haus der Kulturen integriert.

„Kirche und Diakonie decken fast den gesamten Kreis Recklinghausen ab und garantieren damit eine flächendeckende Präsenz“, weiß Kehlbreier um die Qualität des Netzwerkes, zu dem von Seiten des Kirchenkreises die beiden Synodalbeauftragten für Flucht, Jens Flachmeier und Christian Hüging zählen.

Zu den besprochenen Themen gehörte auch die vom Gladbecker Stadtrat abgelehnte Errichtung einer Zentralen Übergangseinrichtung (ZUE). Die Runde sieht den Einrichtungstyp kritisch: Ehrenamtliche kommen in der in der Regel nur um Zuge, die soziale Betreuung weist oft Mängel auf und es kommt zu einer systematischen Einschränkung von Verfahrensberatung und des Schulrechts für Kinder.

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