Inklusionsbegleitung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber*innen

Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber*innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient*innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient*innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.

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