Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.diakonie-kreis-re.de/ und https://www.diakonie-emscher-lippe.de/.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 in Verbindung mit EN 301 549. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage des BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf einer Selbstbewertung mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Webauftritte mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar sind.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.02.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren: Website@diakonie-kreis-re.de

 

Schlichtungsstelle

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:


Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
kontakt@lbbp.nrw.de
https://www.lbbp.nrw.de/ombudsstelle

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