Die Beratungsstelle mit Tagesaufenthalt in Herten
Beratungsstelle
Unsere Beratungsstelle hilft Menschen weiter, die
- in Wohnungsnot geraten sind
- vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind
- tatsächlich wohnungslos sind
- sozial benachteiligt und von Armut betroffen sind.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in Ihrer Situation.
Beratungsstelle
Dienstehaus Herten
02366 1067394245699 Herten
Alternative Telefonnummern:
02366 1067-40 oder -41
Tagesaufenthalt
Der Tagesaufenthalt bietet allen Menschen, die von Wohnungsnot betroffen oder bedroht sind, einen sicheren und trockenen Aufenthalts- und Rückzugsort.
Besuchende sind hier von montags bis freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr herzlich willkommen.
Unsere kostenlosen Angebote für alle Menschen, die zu uns kommen:
Hilfen und Kommunikation
- Soziale Kontakte und Gespräche (Fachkräfte und/oder andere Besucher)
- Beratung und Information
- Weitervermittlung in andere Hilfsstrukturen
- Telefon- und Internetmöglichkeit
- Spendenregal
Essen und Trinken (kostenlos)
- Täglich: Kaffee, Tee, Wasser, Brötchentüten, Cerealien etc.
- Di und Do: Mittagessen von 12.00-13.00 Uhr
- Mo, Mi, Fr: belegte Brötchen von 10.00-11.30 Uhr
Freizeit und alltägliche Dinge
- Tagesstruktur
- Tageszeitung und Radio
- Spielen und lesen
- Offene Freizeitangebote (Dart spielen, Frauentreff, Waffeln uvm.)
- Freies WLAN
Tagesaufenthalt
Dienstehaus Herten
01575 034668745699 Herten
Öffnungszeiten Tagesaufenthalt:
Montag bis Freitag: 10.00 - 14.00 Uhr
Vermittlung in die Notunterkunft
Das Schlimmste ist eingetreten. Ihre Wohnung wird zwangsgeräumt. Sie haben keine Möglichkeit, bei der Familie, Freunden oder Bekannten vorübergehend unterzukommen. Wir helfen Ihnen.
In Kooperation mit der Stadt Herten vermitteln wir Ihnen eine Notunterkunft.
Kontakt:
Tel. 02366 1067-39 / -40 / -41
Not-Wohngruppe Herten
Die Not-Wohnunggruppe hat zwei separate Zimmer von jeweils ca. 16qm Grösse, eine Gemeinschaftsküche, ein Badezimmer mit Badewanne. Sie ist für vorrübergehend wohnungslose Menschen gedacht, die ohne eigenen Mietvertrag entweder in der Obdachlosenunterkunft oder bei Freunden und Verwandten unterkommen.
Die Untermietverträge werden vom Jobcenter zugelassen und die Dauer der Mietverträge ist auf vier Monate begrenzt. In dieser Zeit werden intensiv freie Wohnungen gesucht. Sollte das nicht gelingen und es lagen Eigenbemühungen des Bewohners / der Bewohnerin vor, kann über eine Verlängerung des Untermietvertrages nachgedacht werden.
Bei fehlender Eigenbeteiligung oder mietwidrigen Verhaltens wird das Mietverhältnis, auch in die Wohnungslosigkeit, nach sechs Monaten beendet.
Kontakt:
Tel. 02366 1067 -39/ -40/ -41
Weitere Angebote
Ansprechpersonen Beratungsstelle
Ansprechperson Tagesaufenthalt