Deutliche Kritik an geplanter Pflegereform
Die ansässigen Wohlfahrtsverbände kritisieren die geplante Pflegereform der Bundesregierung: „Der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz ist keine Reform im Sinne einer Verbesserung, sondern ein reines Sparprogramm auf Kosten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Trägern“, sagt der Vorsitzende der AG Wohlfahrt, Dr. Dietmar Kehlbreier, Geschäftsführer der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen.
„Bei allem Verständnis, dass Beitragssätze nicht weiter steigen dürfen: Die Pflegeversicherung ist schon heute unterfinanziert und nicht demographiefest. Pflegebedürftigkeit wird immer stärker zum Armutsrisiko!“
Insbesondere lehnen die gemeinnützigen Träger ab, dass Tarifsteigerungen nicht mehr vollends finanziert werden sollen. Die freie Wohlfahrt hat sich immer für eine allgemeine Tarifpflicht in der Pflege eingesetzt. Wenn nun Tarifsteigerungen nicht mehr finanziert werden, die Träger sie aber dennoch zahlen müssen, entstehen Finanzierungslücken.
„Die Bundesregierung sendet ein fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen. Auch werden die erzielten Fortschritte bei der Personalgewinnung leichtfertig aufs Spiel gesetzt“, kritisiert Kehlbreier.
Zur AG Wohlfahrt gehören die Diakonischen Werke und Caritas-Verbände, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz und der Wohlfahrtsverband der jüdischen Kultusgemeinde im Kreis Recklinghausen. Sie vertreten über 12.000 Mitarbeitende in der Sozialwirtschaft und damit neben dem Gesundheitswesen die wohl größte Branche im Kreis Recklinghausen.
Die Kritik am Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) im Einzelnen:
- Aussetzen der Tariftreue und Deckelung von Tarifsteigerungen
Tarifabschlüsse sollen nicht mehr vollumfänglich finanziert werden, obwohl die Politik seit 2022 alle Träger gesetzlich zur Tariftreue verpflichtet (Tariftreuegesetz).
Damit entstehen empfindliche Lücken in der Finanzierung. Die Folgen werden weniger ambulante Touren, weniger verfügbare Altenheim-Plätze sein.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden schlechter gestellt
- Der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 soll erschwert werden. Das könnte gerade die Personen treffen, die durch die Umstellung von Pflegestufen und –graden (2017: Pflegestärkungsgesetz II) endlich mehr Leistungen erhalten, z.B. dementiell erkrankte Menschen. Ein reeler Zugang zu den Pflegegraden wäre echte Prävention!
- Die Rentenpunkte für pflegende Angehörige sollen abgesenkt werden. Das ist alarmierend, denn 80% der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt („die Familie als größter Pflegedienst“).
- Die Pflegeversicherung dämpft künftig den Eigenanteil am Altenheim-Platz erst sechs Monate später. Das belastet in der Regel die Sozialhilfeträger und damit die Kommunen!
Die positiven Aspekte fallen deutlich weniger ins Gewicht, z.B. die Stärkung der Beitragsgrundlage durch
- eine Beitragspflicht auch bei Minijobs: Arbeitgeber sollen künftig auch bei Minijobs Beiträge in Höhe von 3,6 Prozent an die Pflegeversicherung entrichten.
- Die Senkung der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. mehr Menschen mit höheren Einkommen zahlen ein.